1940
Friedrich Karl Florian (1894 - 1975) NSDAP -Gauleiter Düsseldorf
Die geschützte Doppelstadt war den Nationalsozialisten bereits seit ihrer Machtübernahme ein Dorn im Auge, widersprach sie doch dem Geist eines zentral und straff geführten Kommunalwesens entsprechend dem Führerprinzip.Der Vereinigungsvertrag wurde als Vertrag schwarzroter Interessen verurteilt. Trotz des Widerspruches der Uerdinger NSDAP gegen den NSDAP- Kreisleiter und den eingesetzten Oberbürgermeister, gleichsam Bürgermeister des Stadtteils Krefeld, Alois Heuying, wurden Schritte zur Auflösung der Dachgemeinschaft unternommen. Dies geschah unter Aufsicht des zuständigen Gauleiters von Düsseldorf, Karl Florian. In einer gutachterlichen Äußerung des Rechtsamtes des Stadtteils Krefeld im Dezember 1937 wurde z. B. die Rechtsgültigkeit der demokratisch eingeführten Ortssatzung von 1930 unter nationalsozialistischer Sichtweise und in Bezug auf die DGO abgestritten. Durch gezielte Krefelder Einflussnahme wurde bei den übergeordneten amtlichen Stellen und Behörden auf die Abschaffung der seit 1929 bestehenden Stadt hingewirkt. 1938 wurde der rigide SS-Standartenführer, gleichsam Krefelder Stadtratsmitglied, Emil Hürter Bürgermeister für Uerdingen.
Stempel der Stadt Krefeld 1940
DIE UNRECHTLICHE AUFLÖSUNG DER STADT KREFELD-UERDINGEN A. RH.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs drängte das Reichsinnenministerium (RMdI) unter Wilhelm Frick darauf, die Dachgemeinschaft mit ihrer doppelten Verwaltungsstruktur zu Gunsten einer effizienten und kostensparenden Kriegsverwaltung aufzulösen. Der Regierungspräsident in Düsseldorf wies den Oberbürgermeister Alois Heuyng an, dies nun strikt umzusetzen. Vorausgegangen war allerdings Heuyngs unnachlässige Intervention mit gleicher Zielsetzung beim RMdI. Die geplante Auflösung der Form des Konstruktes Stadt u. Stadtkreis Krefeld-Uerdingen am Rhein erfolgte rechtswidrig, denn ein zwingend erforderliches Gesetz, dass "Krefeld-Uerdingen a. Rh." als eine einheitliche Gebietskörperschaft begründete, gab es nicht. Durch eigenmächtige "Bürgermeister-Beschlüsse" in den beiden Ratsherrensitzungen Krefeld und Uerdingen sowie der Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein, vom 25. Januar 1940, wurde das ausgeglichene Verhältnis zwischen den Stadtteilen Krefeld und Uerdingen aufgelöst. Uerdingen wurde des gesetzlich verbrieften Rechtsstatus beraubt. Während im Stadtteil Uerdingen die Ratsherren ein 23 Punkte-Papier vorlegten und deutlich Einwendungen vorbrachten, wurde der Beschluss bei den Krefelder Ratsherren ausdrücklich und einstimmig gebilligt.
Auch wenn die Ortssatzung von 1930 der Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein in § 23 schon eine Verkürzung der Übergangszeit zur Auflösung von Teilen der doppelten Verwaltung erlaubte, so stand die gänzliche Auflösung der neuen, dreigliedrigen Stadtkreisstruktur durch die restlose Verschmelzung der beiden Stadtteile Krefeld und Uerdingen, mit ihrer anschließenden Inkorporation in die Dachgemeinschaft, klar im Widerspruch zu den darin ebenso festgeschriebenen, demokratischen Regularien. Mehrheitsbeschlüsse gab es in der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) von 1935 nicht mehr und die Bürgermeister waren eingesetzt. Krefelds Oberbürgermeister Heuyng und der Uerdinger Bürgermeister Hürter verkündeten entsprechend in klassischer Herrschaftsmanier, ihre jeweils ähnlich lautenden Beschlüsse: „Nach Anhörung der Ratsherren, Einwendungen wurden (in Uerdingen: ... ,Widerspruch wurde...) von ihnen nicht erhoben, beschließe ich: Die Übergangszeit für die getrennte und selbständige Verwaltung von Uerdingen wird auf den 1. April 1940 verkürzt.“ Die „vorbehaltlose und endgültige Vereinigung der Stadtteile Krefeld und Uerdingen tritt am 1. April 1940 in Kraft“ ließ Hürter in das Stadtratsprotokoll aufnehmen. Damit wurden die Körperschaften und selbständigen Teile der Stadt aufgelöst und sämtliche kommunale Hoheiten auf den Stadtkreis "Krefeld-Uerdingen am Rhein" übertragen. Am 1. April 1940 wurde also dieses einzigartige Konstrukt der "Dachgemeinschaft" rechtswidrig aufgelöst.
Am 24. April 1940 wurde der Gemeindename der Stadt widerrechtlich in „Krefeld“ geändert. Dem Wunsch des Nazi-Oberbürgermeisters Heuyng, die Stadt in "Krefeld am Rhein" umzubenennen scheiterte an der Zustimmung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz.
Unter der Parole „Uerdingen muss Krefeld werden“ begann nun der strikte Abbau von dezentralen Strukturen und der Zugriff auf körperschaftliches Eigentum. So wurde z.B. die Städtische Sparkasse Uerdingen der Stadt-Sparkasse Krefeld einverleibt.
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